Kundeninformation nach § 19a ElektroG
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Sie dürfen am Ende ihrer Nutzungsdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Erfassung und Verwertung zuzuführen. Der schwarze Balken unter dem Symbol zeigt an, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Getrennte Erfassung von Batterien und Lampen
Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Gerät verbaut sind, sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen trennen Sie bitte vor der Rückgabe vom Altgerät und führen sie der gesonderten Entsorgung zu.
Rückgabe von Altgeräten
Die BEWEI GmbH bietet für die von ihr in Verkehr gebrachten Geräte eine Rücknahme an. Wenn Sie ein BEWEI-Altgerät zurückgeben möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an ruecknahme@bewei.com. Wir stimmen das weitere Vorgehen, etwa Abholung oder Versand, gemeinsam mit Ihnen ab.
Löschung personenbezogener Daten
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Löschung personenbezogener Daten auf zurückzugebenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Umwelt und Ressourcen
Die getrennte Erfassung, Wiederverwendung und Verwertung von Altgeräten schont natürliche Ressourcen und verhindert, dass enthaltene Schadstoffe die Umwelt oder die Gesundheit belasten.
